Grundsaetzlich bedarf es in Österreich derzeit keiner solchen speziellen Zulassung fuer „Oldtimer“ (vulgo „Einzelgenehmigung“). Es hat jedoch Vorteile zb bei Reisen ins Ausland (Stichwort Umweltzone). Da es in Oesterreich kein H-Kennzeichen gibt, wie zb in Deutschland, ist das Befahren dieser Zonen dann nur mit einer solchen Zulassung gestattet. Dies koennte in Zukunft aber auch hierzulande noetig sein. Ein weiterer Grund, der jetzt bereits fuer eine solche spezielle Zulassung/Einzelgenehmigung auch in Oesterreich spricht ist das IG-L FAHRVERBOT ab 1.1.2015:
ab 1.1.2015 müssen LKW, die in so genannten „Sanierungsgebieten“ nach dem IG-L betrieben werden, über eine entsprechende Kennzeichnung (Plakette) verfügen. Fahrzeuge der Abgasklassen Euro 0 und 1 dürfen in diesen Gebieten nicht mehr betrieben werden, „historische Fahrzeuge“ sind von den Fahrverboten ausgenommen.
ÖMVV-Clubs haben dazu am 4.2.2015 eine ausführliche Information mit der aktuellen Gesetzeslage zur Weiterleitung an ihre Mitglieder erhalten.
Die sogenannte „Einzelgenehmigung von Oldtimern“ (Eintrag „Historisches Fahrzeug“ in Typen- und Zulassungsschein) kann nur erfolgen, wenn das Fahrzeug der Baujahrsdefinition entspricht und wird durch die dem Wohnsitz/der Zulassung entsprechenden Landesfahrzeugpruefstelle – fuer Wien MA 46 – durchgefuehrt:
Folgende Unterlagen werden benötigt:
- Typenschein. Bei Importen die ausländischen Fahrzeugpapiere (Dateneingabe in die Genehmigungsdatenbank)
- Je nach Umfang der technischen Inhalte der vorhanden Papiere zusätzlich ein technisches Datenblatt des Generalvertreters (meist im Typenschein beinhaltet)
- Besitznachweis (z.B. Kaufvertrag)
- Die empfohlene Vorlage eines positiven Anmeldegutachtens § 57a (nicht aelter als 3 Monate!) von ARBÖ, ÖAMTC, Ziviltechniker, staatlich autorisierten Prüfstellen oder Fachwerkstätte (kein Pickerl) beschleunigt das Verfahren erfahrungsgemäß wesentlich.
- Eventuell Gutachten eines Sachverständigen für historische Fahrzeuge (naeheres dazu weiter unten)
- Vollmacht, falls die FahrzeugbesitzerInnen nicht persönlich kommen
Original Dokumente muessen auf jedenfall zusaetzlich bei der jeweiligen Landespruefstelle vorgelegt werden!
Kostenpunkt je nach Landesprüfstelle zwischen 39 und 200 Euro. In Wien dzt. ca. € 160.-
Fahrbeschränkung
Historische Kraftwagen dürfen nur an 120 Tagen pro Jahr verwendet werden, historische Krafträder nur an 60 Tagen pro Jahr. Über diese Verwendung sind fahrtenbuchartige Aufzeichungen zu führen und der Behörde auf Verlangen vorzulegen. Die Eintragung in das Fahrtenbuch ist so zu führen, dass die jeweilige Fahrt bereits vor deren Antritt ausgefüllt sein muss. Diese Eintragung muss das Datum, den Zweck der Fahrt und den Standort enthalten. Nachträglich ist das Ziel und die zurückgelegten Kilometer zu ergänzen. Das Fahrtenbuch ist ständig mitzuführen und 5 Jahre aufzubewahren.
„Pickerl“-Intervalle
Die wiederkehrende §57a-Begutachtung ist bei historischen Kraftfahrzeugen alle 2 Jahre durchzuführen. Voraussetzung dafür ist der gültige Eintrag „Historisches Kraftfahrzeug“ in den Typen- bzw. Zulassungsschein.
Ad Gutachten: erfolgt durch einen Sachverstaendigen (SV). Abrufbar ueber die Homepage des „Hauptverband der allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen Österreichs“ bzw. des dem Wohnsitz entsprechenden Landesverbandes, Fachgebiet „17.47 Historische Fahrzeuge, Restaurierung, Bewertung„.
Benoetigte Unterlagen:
- Eintrag in der „approbierten Liste der historischen Kraftfahrzeuge“ der Firma Eurotax
(lt. OEAMTC zum Unkostenbeitrag von 82,80 Euro bei Eurotax unter 01/ 33 23 000 – 440 erhältlich – wenn nicht schon vorhanden!) - Zulassungsschein
- Typenschein (u.a. zum Nachweis über das Datum der erstmaligen Zulassung bzw. des Baujahrs)
- positives § 57a Gutachten (Pickerl)
- evtl. Besitznachweis (Kaufvertrag)
Kostenpunkt: € 80.-
Dies ist jedoch kein Wertegutachten welches zb. fuer eine Kaskoversicherung notwendig waere!
Es empfiehlt sich jedoch gleich auch eines mit erstellen zu lassen! Kosten je nach Detailierung ab € 120.-
Ad Umweltzone: Je nach Land (DE) ist auch eine Urkunde (ID-Card) der FIVA notwendig! Zur Ausstellung einer FIVA ID-Card wendet man sich an den technischen Bevollmächtigten Seines Clubs. Alle Informationen über die Ausstellung einer FIVA ID-Card findet man unter Register.
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